Unser Service

Unser Service | WohnBau eG

Unser Ziel ist es, Dir ein sorgenfreies Wohnerlebnis zu bieten. Deshalb steht Dir unser umfassender Service stets zur Verfügung. Egal, ob es um Reparaturen, Renovierungen oder andere Anliegen geht – wir sind immer für Dich da. Dein Komfort und Deine Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir tun alles dafür, dass du Dich in deinem Zuhause rundum wohlfühlst. Zögere nicht, uns bei Fragen oder Wünschen zu kontaktieren. Wir freuen uns, Dir weiterhelfen zu können!

Unser Mietservice -

professionelle Betreuung für

unsere Mitglieder

Wir bieten Dir eine umfassende Unterstützung und Betreuung in allen Fragen rund um Deine Wohnung und das Mietverhältnis, von der Einzugsphase über die gesamte Mietdauer bis hin zum Auszug – wir begleiten Dich bei jedem Schritt.

Ob es um administrative Angelegenheiten oder die Organisation von Handwerksleistungen geht, wir stehen Dir zur Seite. Wir möchten, dass Du Dich bei uns gut aufgehoben fühlst und Dich voll und ganz auf Dein Zuhause konzentrieren kannst. Sollte es einmal Probleme oder Anliegen geben, sind wir nur einen Anruf oder eine Nachricht entfernt.

Ansprechpartner vor Ort: Persönliche Beratung und Unterstützung durch unsere Mitarbeiter.
Mietverträge und Formalitäten: Hilfe bei der Abwicklung und Verwaltung Deiner Mietangelegenheiten.
Reparaturen und Wartungen: Schnelle und zuverlässige Behebung von technischen Problemen.

Doch etwas nicht ganz

glatt gelaufen?

Unser Service > Form Schadensmeldung | WohnBau eG

FAQ

Genossenschaft

Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern sichere und sozial verantwortbare Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Als Mitglied in der WohnBau eG erhältst Du keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag, der Dir in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Das heißt, es gibt für die Mieter einer Genossenschaftswohnung keine Kündigung wegen Eigenbedarf.

Über den Pflichtanteil hinaus kannst Du weitere Anteile übernehmen. Dies geht nur, wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den letzten Übernommenen voll eingezahlt sind und der Vorstand die Übernahme zugelassen hat.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und erfordert Deine Originalunterschrift. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Nutzungsverhältnis besteht. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende.

Ja! Die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft ist Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnung oder eines Stellplatzes bei der WohnBau eG.

Die Genossenschaftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft. Du wirst als Mitglied am Erfolg des Unternehmens beteiligt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Dividende in Höhe von 4% auf das Geschäftsguthaben ausgeschüttet. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden Deine Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.

Die Aufkündigung ist nach § 7 der Satzung zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung hat ein Jahr vorher schriftlich zu erfolgen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses. Diese erfolgt im Folgejahr durch die Mitgliederversammlung.

Vermietung

Zunächst einmal freuen wir uns über Dein Interesse an unseren Wohnungen und somit auch an unserem Unternehmen. Unsere Wohnstandorte verteilen sich auf die Städte und Kommunen Goch, Kalkar, Uedem und Kleve. Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach unseren Wohnungen groß. Dies bedeutet allerdings für Dich als Wohnungsinteressent, dass Du eventuell länger auf eine freie Wohnung warten musst.

Solltest Du bei uns ein adäquates Angebot gefunden haben, setze Dich gern mit uns in Verbindung.

Eine Warteliste führen wir nicht.

Für einen Zuzug benötigst Du die Zustimmung und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Hierzu bitten wir Dich, schriftlich die Genehmigung zu beantragen. Ein Zuzug kann außerdem einen Untermietzuschlag nach sich ziehen.

Wenn die Wohnung bezugsfrei ist, kannst Du sofort einziehen. Sollte noch eine Modernisierung Deiner zukünftigen Wohnung anstehen, kann Dein Einzug leider erst nach Beendigung der Modernisierungsarbeiten erfolgen.

Stelle uns hierzu bitte gerne einen schriftlichen Antrag, wir prüfen alle Möglichkeiten und finden hoffentlich gemeinsam die passende Lösung.

Betriebskosten

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Wir als Vermieter müssen die Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss Dir als Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.

Rechte und Pflichten des Mieters

Eine bauliche Veränderung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und ist im Vorfeld schriftlich bei der WohnBau eG zu beantragen.

Damit weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältnis besteht, solltest Du zuallererst mit Deinem Nachbarn über das vorhandene Problem reden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, setze Dich gern mit uns in Verbindung.

Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern, Zwergkaninchen und ähnlichen Tieren ist ohne Einwilligung der Wohnungsgenossenschaft erlaubt. Andere Tiere, z. B. Hunde, Katzen und Reptilien, darfst Du nur mit vorheriger Zustimmung unsererseits halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung von Tieren.

Wir benötigen hierüber eine schriftliche Erklärung, bei einer Namensänderung auch einen amtlichen Nachweis. Im Falle einer Heirat könnte dies zum Beispiel die Kopie der Heiratsurkunde sein. Änderungen der Rufnummer oder E-Mail Adresse kannst Du uns formlos mitteilen.

Reparaturen und Notfälle

Für Schadensmeldungen kannst Du uns zu unseren telefonischen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 02823 97300 erreichen. Die Details findest Du hier:

Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb unserer Geschäftszeiten wendest Du Dich bitte an die Geschäftsstelle:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb unserer Geschäftszeiten kannst Du in dringenden Notfällen den Hausmeisterservice Philipp Ehrhardt, Tel.: 02823-973040, kontaktieren. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten einer unnötigen und willkürlichen Inanspruchnahme des Notdienstes von Dir selbst getragen werden müssen.
Keine Notfälle sind beispielsweise: ein tropfender Wasserhahn, das Entlüften der Heizkörper, kleine Verstopfung im Waschbecken oder in der Badewanne, einzelne Ausfälle von Lichtschaltern oder Steckdosen sowie einzelner Leuchten im Treppenhaus, Ausfall der Klingelanlage oder Warmwasseraufbereitung.

Nicht fündig geworden?

Unsere Mitarbeiter beraten Dich gerne individuell - persönlich oder telefonisch.