Häufig gestellte Fragen
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Wir haben die Antworten!
Damit wir Ihnen so schnell wie möglich Ihre Fragen beantworten können,
haben wir eine Auswahl an häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Genossenschaft
Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft?
Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern sichere und sozial verantwortbare Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Als Mitglied in der Wohnbau eG erhalten Sie keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag, der Ihnen in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Das heißt, es gibt für die Mieter einer Genossenschaftswohnung keine Kündigung wegen Eigenbedarf.
Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung anmieten zu können?
Die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft ist Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnung oder eines Stellplatzes.
Kann ich über meine Pflichtanteile hinaus weitere Anteile erwerben?
Über den Pflichtanteil hinaus kann ein Mitglied weitere Anteile übernehmen – wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den letzten übernommenen voll eingezahlt sind, und wenn der Vorstand die Übernahme zugelassen hat.
Was geschieht mit meinem Geld?
Die Genossenschaftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft. Die Mitglieder werden am Erfolg des Unternehmens beteiligt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Dividende in Höhe von 4% auf Geschäftsguthaben ausgeschüttet. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Kündigung der Mitgliedschaft?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und erfordert die Originalunterschrift des Mitgliedes. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Nutzungsverhältnis besteht. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende.
Wann wird mir das Geschäftsguthaben nach meiner Kündigung ausgezahlt?
Die Aufkündigung ist nach § 7 der Satzung zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich; die Kündigung hat ein Jahr vorher schriftlich zu erfolgen.
Die Auszahlung des Geschäftsguthaben erfolgt nach Genehmigung des jeweiligen Jahresabschlusses.
Die Genehmigung des Jahresabschlusses erfolgt im Folgejahr durch die Mitgliederversammlung.
Vermietung
Wie werde ich vom Mietinteressent zum Mieter?
Zunächst einmal freuen wir uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen und somit auch an unserem Unternehmen.
Unsere Wohnstandorte verteilen sich die Städte und Kommunen Goch, Kalkar, Uedem und Kleve, erfreulicherweise sind unsere Wohnungen gut nachgefragt. Dies bedeutet allerdings für Sie als Wohnungsinteressent, dass Sie evtl. länger auf eine freie Wohnung warten müssen.
Eine Warteliste führen wir nicht.
Sollten Sie bei uns ein adäquates Angebot gefunden haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Kann ich sofort eine Wohnung beziehen?
Wenn die Wohnung bezugsfrei ist, kann sie sofort bezogen werden.
Sollte noch eine Modernisierung Ihrer zukünftigen Wohnung anstehen, kann Ihr Einzug erst nach Beendigung der Modernisierungsarbeiten erfolgen.
Darf mein Freund / Freundin bei mir einziehen?
Für einen Zuzug benötigen Sie die Zustimmung und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Hierzu bitten Sie schriftlich um Genehmigung. Ein Zuzug kann einen Untermietzuschlag nach sich ziehen.
Besteht die Möglichkeit meine Wohnung seniorengerecht herzurichten?
Stellen Sie uns bitte dazu gerne einen schriftlichen Antrag, wir prüfen alle Möglichkeiten und finden hoffentlich gemeinsam die passende Lösung.
Betriebskosten
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?
Der Vermieter muss die Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Abrechnung muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugestellt sein.
Wie kann ich meine Heiz-/Stromkosten reduzieren?
Rechte und Pflichten des Mieters
Darf ich Veränderungen an der Wohnung vornehmen?
Eine bauliche Veränderung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und ist im Vorfeld schriftlich bei der Wohnbau eG zu beantragen.
Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?
Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen, Schildkröten, Hamstern, Zwergkaninchen und ähnlichen Tieren ist ohne Einwilligung der Wohnungsgenossenschaft erlaubt. Andere Tiere, z. B. Hunde, Katzen und Reptilien, dürfen Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung der Tiere.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Nachbar zu laut ist oder gegen die Hausordnung verstößt?
Damit weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältnis besteht, sollten Sie zuallererst mit Ihrem Nachbarn über das vorhandene Problem reden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Wie gehe ich vor, wenn sich Kontaktdaten oder Telefonnummern geändert haben?
Wir benötigen hierüber eine schriftliche Erklärung, bei einer Namensänderung auch einen amtlichen Nachweis. Im Falle einer Heirat zum Beispiel könnte dies die Kopie der Heiratsurkunde sein. Änderungen der Rufnummer können formlos mitgeteilt werden.
Reparaturen und Notfälle
Was muss ich tun, wenn ich Schäden in meiner Wohnung feststelle?
Für Schadensmeldungen können Sie uns zu unseren telefonischen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0282397300 erreichen. Die Details finden Sie hier:
Öffnungszeiten: |
Telefonische Erreichbarkeit: |
Montag: |
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Mittwoch: |
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Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: |
Donnerstag: |
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Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr |
An wen wende ich mich in Notfällen?
Innerhalb unserer Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr |
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr |
Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr |
Außerhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren Sie in dringenden Notfällen bitte Hausmeister Philipp Ehrhardt, Tel.: 02823-973040.
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten einer unnötigen und willkürlichen Inanspruchnahme des Notdienstes von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Keine Notfälle sind beispielsweise: ein tropfender Wasserhahn, das Entlüften der Heizkörper, kleine Verstopfung im Waschbecken oder Badewanne, einzelne Ausfälle von Lichtschaltern oder Steckdosen sowie einzelner Leuchten im Treppenhaus, Ausfall der Klingelanlage und Warmwasserbereitung